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- Wann kann eine Patientin mit St.p. Mamma-Ca auf Kur gehen?
- Darf unsere Sportwissenschaftlerin mit unseren Patienten walken?
- Gibt es eine Richtlinie, wann eine Kur anzutreten ist oder andersrum, kann ein Dienstgeber dem Dienstnehmer den Antritt einer Kur verweigern?
- Ist der verordnende Arzt auch für eine sinnvolle Therapieplangestaltung verantwortlich, also in dem Sinne, wann welche Therapie mit welchem Abstand zur nächsten Therapie eingeteilt ist?
- Wie steht es mit Aufsichts- und Anwesenheitspflicht für einen Kurbetrieb bzw eine Therapiestation; wie ist die Verpflichtung für den Arzt erreichbar bzw anwesend zu sein?
- Wer muss Medikamente während der Kur bezahlen: die Krankenkasse oder die Kuranstalt?