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  1. Wann kann eine Patientin mit St.p. Mamma-Ca auf Kur gehen?
  2. Darf unsere Sportwissenschaftlerin mit unseren Patienten walken?
  3. Gibt es eine Richtlinie, wann eine Kur anzutreten ist oder andersrum, kann ein Dienstgeber dem Dienstnehmer den Antritt einer Kur verweigern?
  4. Ist der verordnende Arzt auch für eine sinnvolle Therapieplangestaltung verantwortlich, also in dem Sinne, wann welche Therapie mit welchem Abstand zur nächsten Therapie eingeteilt ist?
  5. Wie steht es mit Aufsichts- und Anwesenheitspflicht für einen Kurbetrieb bzw eine Therapiestation; wie ist die Verpflichtung für den Arzt erreichbar bzw anwesend zu sein?
  6. Wer muss Medikamente während der Kur bezahlen: die Krankenkasse oder die Kuranstalt?